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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(gelten nur bei Vertragsabschluss)

01. Der AG* verpflichtet sich, die Veranstaltung ordnungsgemäß zu versichern, so dass Schäden an der Musik- und Lichtanlage des AN** ausreichend abgesichert sind.

02. Der AG* verpflichtet sich, die Veranstaltung der GEMA anzuzeigen und trägt die anfallenden GEMA Gebühren.

03. Der AN** ist für die vertragsgemäße Durchführung des Programms verantwortlich.

04. Das vereinbarte Honorar ist ein Pauschalpreis. Über- und Unterschreitung der vereinbarten Veranstaltungszeit sowie vorzeitiger Abbruch führen nicht zu einem Anpassungsanspruch.

05. Für den Fall, dass der AN* wegen Krankheit, Unfall, Streik, höherer Gewalt etc. an der Durchführung der Veranstaltung gehindert ist, wird er um angemessenen Ersatz bemüht sein. Kommt die Veranstaltung dennoch nicht zustande, entfallen seine Ansprüche aus diesem Vertrag, Schadenersatzansprüche seitens des AG* sind nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens des AN** gerechtfertigt. Der AG* hat dem AN** Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.

06. Für den Fall, dass der AG* an der Durchführung der Veranstaltung gehindert ist, erhält der AN** ein Fehlbuchungshonorar in Höhe des vereinbarten Gesamthonorars.

07. Das Gesamthonorar wird an Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer zum Veranstaltungstag angepasst.

08. Der AG* verpflichtet sich, am Veranstaltungstag Speisen und Getränke für den AN** und seine Mitarbeiter im angemessenen Rahmen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

09. Beide Vertragspartner vereinbaren Stillschweigen über die gesamte vertragliche Vereinbarung.

10. Zahlungsvereinbarungen: Barzahlung (  ) Scheck (  ) Überweisung (  ).

11. Gilt nur für Zahlungsart Überweisung aus Nr.10. Überweisungen sollten nur auf folgendes Konto erfolgen: Tobias Lehmann konto Nr. 473047040 Blz . 16050000  Als Verwendungszweck benutzen Sie bitte Art und Datum der Veranstaltung. Als Zahlungsfrist gilt 14 Tage nach Veranstaltung.

12. Fälligkeit des Honorars: Wenn kein Datum vereinbart ist, wird das Honorar bei Veranstaltungsbeginn fällig. Ein anfallendes Fehlbuchungshonorar wird am Veranstaltungstag fällig.

13. Für Buchungen und Angebote. Sollten Buchungswünsche und Angebote seitens der Discothek erstellt und dem AG* ausgehändigt werden (durch E-Mail, Fax oder Post), so gilt eine Bindefrist von 5 Tagen. Sollte der AG* nach Ablauf der 5 Tage dem Angebot / Buchungswunsch nicht ausdrücklich widersprechen (mündlich genügt), erhält das Angebot / die Buchung Vertragsstatus. Es gelten dann die ABG's.

14. Gilt nur für Veranstaltungen ab einer einfachen Entfernung von 150km ab 15806 Zossen. Sollte der Ort der Veranstaltung weiter als 150km (einfache Entfernung) liegen, verpflichtet sich der AG* auf Wunsch des AN** der Discothek und dessen Mitarbeitern eine geeignete Übernachtungsmöglichkeit kostenlos zu Verfügung zu stellen.

15. Gerichtsstand für Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.

16. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Erklärungen:

AG* = Auftraggeber  ..  AN** = Auftragnehmer


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